Die sog. »Inklusive Lösung« (Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe) wurde vertagt. Sowohl politisch als auch in der Fachwelt besteht jedoch inzwischen große Übereinstimmung, dass die Zusammenführung der Zuständigkeit für alle jungen Menschen unter dem »Dach« der Kinder- und Jugendhilfe dringend erforderlich ist. Die Diskussionen der vergangenen Monate haben hingegen auch deutlich werden lassen, dass das gesetzgeberische wie fachliche Zusammenfinden der beiden Systeme von Kinder- und Jugendhilfe und der Behindertenhilfe vielfältige und komplexe Fragestellungen beinhaltet. In diesem Baustein werden die Informationen zu diesem Thema gebündelt und wir laden Sie ein zum gemeinsamen Diskurs.

 

Stellungnahmen

(chronologisch sortiert)

 

Bisherige gesetzgeberische Überlegungen

Arbeitsfassung, 23.8.2016

Arbeitsfassung, 7.6.2016

 

Diskutieren Sie mit! Wir laden Sie herzlich zum fachlichen Austausch zum Thema »Inklusive Lösung« auf dieser Seite ein.

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EIN GEDANKE ZU »INKLUSIVE LÖSUNG«

 

PROF. DR. MECHTHILD SEITHE – 3. September 2016

Es ist nicht abzusehen, dass die Politik die Absicht hat, die Umsetzung des UN Beschlusses zur Behindertenarbeit mit den entsprechenden Ressourcen auszustatten.

Geschürt wird vielmehr die Illusion, dass es ausreiche, die vorhandenen Ressourcen aus der Sozialhilfe einfach in die Kinder- und Jugendhilfe umzuleiten. Da in den Planungen mit keinem Wort darauf eingegangen wird, dass die Große Lösung enorme zusätzliche Kosten mit sich bringen wird, würde mit dieser neuen Regelung für die Jugendämter eine unhaltbare Situation geschaffen werden wird. Hier zeichnen sich folgende Risiken ab:

  • Verstärkung der Überlastung der ASD MitarbeiterInnen,
  • Reduktion der Aufgaben des ASD im Bereich JH auf Kinderschutz,
  • unqualifizierte Behindertenhilfe, da keine Erfahrungen beim Jugendamt vorliegen.

Die Behauptung, die große Lösung könne zum Nulltarif verwirklicht werden ist völlig irreal. Wenn sie kostenneutral (oder sogar wie behauptet mit Kostenersparnis) durchgezogen würde, könnte das nur bedeuten:

 Das Niveau der gesamten Leistungen für Minderjährige sinkt weiter unter ein vertretbares Minimum,

 Die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter bleibt auf einem unverantwortlichen, krankmachenden Niveau.

Es muss aber befürchtet werden, dass der Gesetzgeber tatsächlich eine kostenneutrale Lösung durchsetzen will, und zwar auf dem Weg einer Deprofessionalisierung der Sozialen Arbeit und eines drastischen Herunterfahrens und Entwertens der bisherigen Hilfen zur Erziehung.

Eine solche „Realisierung“ der „Großen Lösung“ wäre unverantwortlich und muss letztlich als Verriss der Zielsetzungen der UNBRK und der UNKRK betrachtet und abgelehnt werden.

 

 

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