Synopsen
RegE 12.4.2017 – Synopse Mitwirkung JugG / FamG
Arbeitsfassung 23.8.2016 – Synopse Mitwirkung JugG / FamG
Arbeitsfassung 7.6.2016 – Synopse Mitwirkung JugG / FamG
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2 GEDANKEN ZU »MITWIRKUNG JugG FamG«
HOLGER ENGELKE – 19. September 2016
zu § 52: Ich befürchte, dass bestimmte Neuregelungen (insbesondere § 41 sowie § 76a i. V. m. §§ 36 bis 36f) zu deutlichen Einschränkungen bzw. deutlicher Arbeitsmehrung führen könnten, was ambulante Maßnahmen wie Betreuungshilfe und Sozialer Trainingskurs betrifft.
SYBILLE NONNINGER – 01. September 2016
§52
Eine fallbezogene Zusammenarbeit ist im Hinblick auf die Wahrung der Aufgabenspezifik der beteiligten Institutionen Justiz, Polizei und Jugendhilfe nicht sinnvoll.
Wenn dies gleichwohl gemeint ist, müsste das auch ausgedrückt werden, damit man nicht unter falschen Voraussetzungen zustimmt.