22.9.2017: Bundesrat nimmt Abstimmung über KJSG erneut von der Tagesordnung

28.7.2017: Verkündung des Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
(in Kraft ab: 29.7.2017)

7.7.2017: Bundesrat nimmt Abstimmung über KJSG von der Tagesordnung

  • Direktlink zum Bundesrat mit Informationen zur Absetzungs-Entscheidung

29./30.6.2017: 2./3. Lesung im Bundestag

  • Direktlink für genauere Infos zu Beschlussempfehlung, Tagesordnung (derzeitige Planung: 30 min ab 1:05 Uhr) und Hinweis auf Live-Übertragung

23.6.2017: Pressemitteilungen über Einigung der großen Koalition auf „Kinderschutz“-Regelungen

19.6.2017: Öffentliche Sachverständigen-Anhörung im BT-Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend

  • Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf https://www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

2.6.2017: Plenumsberatung des KJSG im Bundesrat

29.5.2017: Informationen zur Anhörung im BT-Ausschuss FSFJ am 19.6.2017

  • Direktlink zu Tagesordnung, Sachverständigenliste, Stellungnahmen, etc.

23.5.2017: Empfehlungen der Bundesrats-Ausschüsse für Stellungnahme des Bundesrats zum KJSG (BR-Drs. 314/1/17)

19.5.2017: 1. Lesung zum KJSG im Bundestag

17.5.2017: Bundesrat-Ausschuss Frauen und Jugend berät KJSG

28.4.2017: Aktuelle ZEITPLANUNG bzgl KJSG

19. Mai: 1. Lesung im Dt. Bundestag
2. Juni: Bundesrat

19. Juni: Sachverständigenanhörung im BT Ausschuss FSFJ (Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
30. Juni: 2./3. Lesung im Dt. Bundestag
7. Juli: Bundesrat (zustimmungspflichtig)

25.4.2017: Sitzung der AG 1 im Rahmen des Dialogforums „Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ des BMFSFJ/Dt. Verein

12.4.2017: Bundeskabinett beschließt REGIERUNGSENTWURF für KINDER- UND JUGENDSTÄRKUNGSGESETZ – KJSG (geplantes Inkrafttreten: 1.1.2018)

11.4.2017: Gemeinsame Pressemitteilung: „Keine Diskriminierung für UMF in SGB VIII-Reform“

… von Paritätischer Gesamtverband, Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband, Kinderschutz-Zentren, Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen, PRO ASYL

–  Antwort-Brief von Staatssekr. Dr. Kleindiek, 12.4.2017: „deutliche Zurückweisung einer Diskriminierung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durch vorgeschlagene Neuregelungen“

29.3.2017: Beschluss des Koalitionsausschusses zur Aufnahme von SGB VIII-Änderungen:

  • Regelungen zu Schutzkonzepten für Frauen/Kinder in Flüchtlingsunterkünften
  • Steuerungsmöglichkeiten der Länder bzgl Kosten von UMA

24.3.2017: Verbände-Anhörung des BMFSFJ zum Referentenentwurf

21.3.2017: Auftaktveranstaltung für Dialogforum „Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ des BMFSFJ im Deutschen Verein

  • Ergebnisse und Zeitplan: Ankündigung von fünf Arbeitsgruppen, Arbeitsprozess im April/Mai, Ergebnissicherung im Juni als Zwischenstadium zur Fortsetzung des Dialogprozesses im Herbst

17.3.2017: BMFSFJ versendet Referentenentwurf, Frist zur Stellungnahme bis 23.3.2017, Ladung zur 2-stündigen „Besprechung“ am 24.3.2017

10.3.2017: BMFSFJ und Deutscher Verein laden zu zweistündigem Termin am 21.3.2017
=
Auftaktveranstaltung für Dialogforum „Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“

  • Themen: „inklusive Kinder- und Jugendhilfe und Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung“
  • Teilnehmer: „Akteure aus Bund, Ländern und Kommunen sowie Wohlfahrt, Fachverbänden und Wissenschaft“
  • Zeitplanung: „Das Dialogforum wird mit einer Auftaktveranstaltung starten, im Kern einen intensiven Arbeitsgruppen-Prozess zu wesentlichen Themen und Fragestellungen der Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe beinhalten und Ende Juni mit einer Abschlussveranstaltung enden.“

3.2.2017: Neuer Gesetzentwurf (s. Baustein Gesetzesmaterialien & Synopsen) zur SGB VIII-Reform in der Frühabstimmung im Kanzleramt

19.12.2016: Fortführung des Dialogs zwischen ca. 30 Vertreter/innen der Behinderten- und Kinder- und Jugendhilfe beim AGJ-Gespräch „Die Inklusive Lösung – mit oder ohne SGB VIII-Novelle?!“

30.11.2016: Gespräch des Staatssekretärs Kleindiek (BMFSFJ) mit Ländern und Fachverbänden zur Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen in der Kinder- und Jugendhilfe und stärkeren Steuerungsmöglichkeiten der Länder

  • Kurzprotokoll
  • zur Notwendigkeit bedarfgerechter Hilfen auch für junge Geflüchtete vgl auch kritische Stellungnahme des „Kooperationsverbunds Jugendsozialarbeit“  im Baustein „Hilfe-/Leistungskatalog“

11.11.2016: nach einem Bericht der IGFH steht für 2017 noch eine „kleine Reform des SGB VIII“ zu erwarten: Ende Januar/Anfang Februar 2017 soll eine erste Fassung des Referentenentwurfs dem Familienausschuss des Bundestages vorgelegt werden

(vgl ausführliche Zusammenfassung der derzeitigen politischen Entwicklungen unter: www.igfh.de)

11.11.2016: Stellungnahme der Länder vom 4.11.2016 zum Arbeitsentwurf des BMFSFJ vom 23.8.2016 macht die Runde

9.11.2016: Rücknahme des Arbeitsentwurfs vom 23.8.2016 durch das BMFSFJ

28.10.2016: MPK-Beschluss  (TOP 2.2)

  • Bundesregierung soll „im Dialog mit den Ländern rechtliche Regelungen für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen erarbeiten“
    (Ziele: Verbesserung Steuerungsmöglichkeiten der Länder, Begrenzung der Kostendynamik, Beschreibung der Leistungsart „Jugendwohnen“)
  • weitergehende Protokollerklärung von BW, BY, HE, SL, SN und ST zur Stärkung der „Steuerungsmöglichkeit der Länder bei den Kosten der Jugendhilfe“, insb. durch
    – Landesrahmenverträge mit den kommunalen Spitzenverbänden
    – Vorrang von Angeboten der Jugendsozialarbeit (einschl. Jugendwohnen)
    – Konzentration der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auf die Versorgung von Minderjährigen

26.10.2016: Gemeinsamer APPELL von über 40 Institutionen und Verbänden in Reaktion auf den Bayerischen Beschlussvorschlag zur MPK

24.10.2016: Bayern reicht zur Ministerpräsidentenkonferenz vom 26. bis 28.10.2016 einen für die Kinder- und Jugendhilfe einschneidenden Beschlussvorschlag ein, im Rahmen dessen ein Gesetzentwurf mit folgenden Eckpunkten gefordert wird:

  • „Konzentration“ der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auf die Versorgung von Minderjährigen
  • vorrangige Leistung „Jugendwohnen“ für UMA
  • Abhängigmachen der Landesverpflichtung zur Kostenerstattung für UMA von Landesrahmenverträgen mit kommunalen Spitzenverbänden
  • Länderermächtigung für Schutzkonzepte in Flüchtlingseinrichtungen

30.9.2016: Fachgespräch „Zusammenführung der Ergebnisse – Austausch zur Gesamtreform“ im BMFSFJ

(Kurzbericht hierzu vom DIJuF im Baustein „Prinzipien & Grundsatzdiskussionen“)

23.9.2016: 3. Fachgespräch „Inklusive Lösung“ im BMFSFJ

16.9.2016: Zusendung der Arbeitsfassung zum 3. Fachgespräch „Inklusive Lösung“

(geclusterte Arbeitsfassung, 16.9.2016: Gesetzestext  und Begründung)

14.9.2016: 2. Fachgespräch „Weiterentwicklung Hilfen zur Erziehung & Pflegekinder“ im BMFSFJ

Verschiebung: Termin zur Gesamtschau vom 28. auf 30.9.2016 verlegt!

9.9.2016: 1. Fachgespräch „Kinderschutz“ im BMFSFJ

(informativer Kurzbericht hierzu von A. Brößkamp im Baustein „Kinderschutz“)

8.9.2016: Zusendung der Arbeitsfassung zum 2. Fachgespräch „Weiterentwicklung Hilfen zur Erziehung und Pflegekinder“

(geclusterte Arbeitsfassung, 7.9.2016: Gesetzestext, Begründung und Lesehilfe Finanzierungsvorschriften)

24.8.2016: Das BMFSFJ lädt die Fachverbände zu drei themenbezogenen Fachgesprächen ein:

  •   9.9.2016: „Kinderschutz“ (geclusterte Arbeitsfassung, 23.8.2016: Gesetzestext und Begründung)
  • 14.9.2016: „Weiterentwicklung Hilfen zur Erziehung und Pflegekinder“
  • 23.9.2016: „Inklusive Lösung“

In einer weiteren Sitzung am 28.9.2016 sollen die Erkenntnisse und Ergebnisse der einzelnen Fachgespräche  zusammengeführt und in einer Gesamtschau mit allen diskutiert werden.

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3 GEDANKEN ZU »AKTUELLES«

 

ANDREA G. – 12. April 2017

Ich würde mir wünschen, dass endlich auch Selbstvertreter der Kinder und Familien, nicht nur Dienstleister, Kostenträger, Wirtschaft, Berufsständler und Wissenschaft beteiligt werden. Rund um die „Große Lösung SGB VIII“ müssen die Vertreter der Selbsthilfe behinderter Kinder beteiligt werden, um konform zur UN-Behindertenrechtskonvention zu sein.

 

LYDIA SCHÖNECKER (DIJUF) – 20. März 2017

Der am 17.3.2017 den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitete Referentenentwurf lässt im Vergleich zu den Arbeitsfassungen vom 23.8.2016 und 3.2.2017 klar das „Abspecken“ von Baustellen erkennen, die im bisherigen Reform- und Diskussionsprozess auf deutliche Kritik gestoßen waren:

  • Die Realisierung der Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe scheint endgültig vertagt; auch von der – äußerst kritisch beurteilten – Länderöffnungsklausel (§ 10 Abs. 5 SGB VIII-E_3.2.2017) wurde nunmehr Abstand genommen.
  • In den Anspruchsregelungen für Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff SGB VIII) sind keine Änderungen mehr vorgesehen: das BMFSFJ geht also noch keine Verschiebung des Rechtsanspruchs in Richtung Kind bzw Jugendlichen und noch keine – wie auch immer vorgesehene – Verkopplung des Elternanspruchs mit dem ihres Kindes an.
  • Auch der Grad der Detailliertheit der Vorgaben zur Hilfeplanung ist zurückgefahren, und beschränkt sich auf ergänzende Bestimmungen zu stationären Leistungen (§ 36a SGB VIII-E) sowie – im Vergleich zu den bisherigen Entwürfen unverändert – zum Übergangsmanagement (§ 36b SGB VIII-E).
  • Die Finanzierungsregelungen (§§ 77 ff SGB VIII-E) sollen zwar immer noch einzelne Änderungen erfahren, aber sämtliche umstrittenen Regelungsvorschläge sind entfallen.

Leider ist die einhellig vorgetragene Kritik an der Neufassung des § 4 KKG bislang nicht aufgegriffen worden: Die erst 2012 eingeführte und inzwischen in der Praxis vielfach aufgegriffene gemeinsame Schutzverantwortung durch das zunächst eigene Agieren der beteiligten Akteure (Gespräch mit den Eltern, Abklärung der Gefährdung, Ausschöpfen der eigenen Hilfemöglichkeiten) gerät durch die zuerst genannte Meldebefugnis in Richtung Jugendamt in die Gefahr eines (wieder) zu schnellen Wegschiebens der Verantwortung.

 

DR. WOLFGANG HAMMER – 11. November 2016

SGB VIII Reform schon im nächsten Jahr: Bericht von der Podiumsdiskussion am 9.11 in der Katholischen Akademie, Berlin mit Abgeordneten des Familienausschusses des Bundestags zur SGB VIII-Reform

Die von vielen aufgrund des massiven Widerstands der Fachebene schon abgeschriebene Reform des Kinder-und Jugendhilfegesetzes wird nun doch kommen.

Die Berichterstatterin des Familienausschusses, Ulrike Bahr SPD, informierte die gut 100 Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Fachveranstaltung des Bundesverbands der privaten Träger der Kinder- und Jugendhilfe (VPK) am Abend des 9.11. in Berlin darüber, dass die Staatssekretärin des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ), Elke Ferner, den Ausschuss soeben davon in Kenntnis gesetzt habe, dass voraussichtlich eine erste Fassung eines Referentenentwurfs des BMFSFJ den Ausschuss Ende Januar/Anfang Februar 2017 vorgelegt werde. Erst nach Ausschussbefassung werde es einen abgestimmten Referentenentwurf mit Außenwirkung geben. Es sei aber geplant, das Gesetz zu noch in der zu Ende gehenden Legislaturperiode möglichst bis zur Sommerpause zu verabschieden. Weiterhin habe die Staatssekretärin erklärt, dass die in den Verbände-Anhörungen und darüber hinaus formulierte Kritik in die Überarbeitung bzw. Neugestaltung eines Referentenentwurfs einfließen würden.

Weitere Mitwirkende an der Fachveranstaltung waren:

  • Fachvortrag : Prof. Dr. Florian Gerlach
  • Christina Schwarzer, MdB, CDU/CSU
  • Jörn Wunderlich, MdB, Die Linke
  • Jörg Freese, Deutscher Landkreistag
  • Roland Rosenow, Deutscher Caritasverband e. V.
  • Werner Schipmann , VPK: Diskussionsleitung

In Plenum wirkten neben Fachleuten aus den verschiedenen Arbeitsfeldern aus ganz Deutschland auch Norbert Hocke, für die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Marcus Weinberg als Familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion und Dr. Wolfgang Hammer, als Tagungsreferent mit.

In ihren Eingangsstatement erklärte Ulrike Bahr, dass die SPD Fraktion davon ausgehe, dass der Referentenentwurf sich deutlich von der kritisierten Arbeitsfassung unterscheiden werde. Der Arbeitsentwurf hätte weder die politische Absegnung von Ministerin Manuela Schwesig gehabt noch sei er mit dem zuständigen Fachausschuss des Bundestages kommuniziert worden.

Deutlich kritisch äußerte sich Christina Schwarzer inhaltlich für die CDU/CSU Fraktion zum Vorhaben, die Rechtsansprüche auf Hilfen zur Erziehung aufzuweichen und den Eltern die Rechtsträgerschaft zu nehmen.

Jörn Wunderlich erklärte darüber hinaus für die Fraktion Die Linke, dass die von den Mehrheit der Ministerpräsidenten der Länder vorgesehene Schaffung von Sonderregelungen für junge Flüchtlinge mit dem Ziel der Standardabsenkung und die von 6 Ländern angestrebte völlige Ausgliederung von über 18jährigen aus der Kinder-und Jugendhilfe unverantwortlich sei und bekämpft werden müsse. Dies gelte auch für die Tendenz mit der Reform Einsparungen in der Kinder-und Jugendhilfe einzuleiten, die durch nichts gerechtfertigt seien. Dies könne auf Länderseite aber nicht allein durch Thüringen verhindert werden.

Roland Rosenow erklärte für den Caritasverband, dass weder die Einschränkung des Rechts auf Hilfen zur Erziehung durch ein Vorrangprinzip für Angebote der Infrastruktur noch das Letztentscheidungsrecht des Jugendamtes über Form, Inhalt, Umfang und Finanzierung fachlich und rechtlich Bestand haben könne.

Jörn Freese, Deutscher Landkreistag, erklärte für die kommunalen Spitzenverbände, dass viele Kommunen kaum noch In der Lage seien die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe zu finanzieren. Deshalb werde erwartet, dass die Reform auch zur finanziellen Entlastung der Kommunen beiträgt.

Wolfgang Hammer forderte für einen neuen Reformentwurf eigenständige Grundlagen für eine stabile und bedarfsgerechte Finanzierung von Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Frühen Hilfen und Familienförderung zu schaffen, damit die Symmetrie der Kinder- und Jugendhilfe wiederhergestellt werde.

Es sei eine Forderung des 10. Kinder- und Jugendberichts, dass auf soziale Notlagen in der Kinder- und Jugendhilfe nicht nur mit Hilfen zur Erziehung reagiert werden dürfe. Dies sei aber nicht durch die Hintertür zu Lasten der Hilfen zur Erziehung möglich, sondern nur durch ergänzende und eigenständige Förderungsgrundlagen. Er wies zudem darauf hin, dass die vorgesehene Aberkennung des Einrichtungsstatus für kleine familienähnliche Lebensgemeinschaften eine existenzielle Bedrohung der Lebensorte für 25.000 Kinder-und Jugendliche darstelle und dem Anspruch, „vom Kinde aus denken“, völlig zuwiderlaufe.

Im Verlauf der Plenumsdiskussion wurde von verschiedenen Seiten darauf hingewiesen, dass der Arbeitsentwurf des BMJFSFJ stark durch die Kostendämpfungsinteressen der Länder und Kommunalen Spitzenverbände geprägt sei und damit die Reformziele der Ministerin und die Vorgaben des Koalitionsvertrages ins Gegenteil verkehrt wurden. Norbert Hocke, GEW, wies insbesondere den Ländern Hamburg, NRW und Bayern eine hohe Mitverantwortung zu, dass der Gesetzesentwurf so entgleist sei.

Zahlreiche Träger wiesen darauf hin, dass – sollte die vorgesehene Destabilisierung der Finanzierung Wirklichkeit werden – dies für alle ca. 500.000 Beschäftigte bei freien Trägern zur Folge hätte, dass keine Tariflöhne mehr bezahlt werden und äußerten völlige Verständnislosigkeit, weil dies wohl kaum Politik der SPD sein könne.

Am Ende der Veranstaltung gab es einen Konsens, dem neuen Gesetzesentwurf eine faire Chance zu geben.

Gleichzeitig äußerte das Plenum die Erwartung , dass beim 2. Anlauf die Beteiligung von Fachleuten, Verbänden und Forschung am Gesetzesvorhaben gewährleistet sein müsse – so wie dies im Koalitionsvertrag festgelegt sei.

Unabdingbar sei es aber, den Diskurs um die Reform der Kinder-und Jugendhilfe in die Länder und Kommunen zu tragen und ihn zu einem zentralen Thema des Bundestagswahlkampfes zu machen.

 

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